
Nutzen der CSR-Berichterstattung für Sustainable Finance auch im Fokus
11.05.2020
Das Projekt „Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung“ (kurz: CSR-Eval) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) ist eine Kooperation des IÖW mit der Arqum GmbH und dem Fair Finance Institute. Zudem unterstützen Antje Schneeweiß (Südwind), Prof. Dr. Christian Klein (Universität Kassel) sowie Henrik Ohlsen (VfU) mit Ihren Expertisen das Projekt.
Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ist die nichtfinanzielle Berichterstattung für insgesamt knapp 500 Unternehmen in Deutschland seit 2017 verpflichtend. Im Einzelnen verlangt das CSR-RUG von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung von Angaben zu Umweltbelangen, Arbeitnehmerbelangen, Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung – jeweils einschließlich einer Darstellung von Konzepten, Ergebnissen und Leistungsindikatoren.
Die bislang veröffentlichten Studien zur Umsetzung der CSR-Berichtspflicht in Deutschland beziehen sich fast ausschließlich auf das erste Berichtsjahr und liefern vor allem rein deskriptive Informationen zum formalen Umgang der Unternehmen mit den Anforderungen der Berichtspflicht. Vor diesem Hintergrund zielt das Projekt CSR-Eval darauf ab, eine systematische Bewertung zur Qualität und Nutzbarkeit der Informationen in CSR-Berichten vorzulegen. Der thematische Fokus liegt dabei auf der Berichterstattung über Umweltbelange und auf der Verwendbarkeit der Umweltinformationen für Finanzmarktakteure in Hinblick auf die „Sustainable Finance“-Ziele. Letzteren Aspekt untersucht insbesondere das Fair Finance Institute im Projektteam.
Zu diesem Zweck wird zunächst eine systematische Auswertung der vorhandenen Studien zur Umsetzung der Berichtspflicht in Deutschland vorgenommen (Überblicksstudie). Daneben wird eine eigene Vertiefungsstudie zur Berichterstattung über Umweltbelange für die Berichtsjahre 2018 und 2019 angefertigt. Mit Hilfe umfassender Dokumentenanalysen wird so die CSR-Berichterstattung aller berichtspflichtigen kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland qualitativ bewertet. Als wichtiges Ergebnis sollen dabei Beispiele einer guten Berichtspraxis identifiziert werden. Aus Überblicks- und Vertiefungsstudie werden Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der CSR-Berichtspflicht abgeleitet.
Auf einer internationalen Fachtagung werden Ergebnisse des Projektes mit Expert/innen diskutiert, voraussichtlich am 11. Dezember 2020.
Eckpunkte
Themenfeld: Sozial-ökologische Integration
Titel: Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung
Bearbeitung: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW, Projektleitung), Arqum, Fair Finance Institute
Auftraggeber: Umweltbundesamt (UBA)
Laufzeit: 04/2020 bis 06/2021
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: markus.duscha@fair-finance-institute.de