IÖW, Arqum und FaFin erarbeiteten die Inhalte und entwickelten Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung
06.05.2021
In der Europäischen Union sind bestimmte große Unternehmen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Dadurch sollen insbesondere Finanzmarktakteure ein umfassenderes Bild erhalten, welchen Nachhaltigkeitsrisiken Unternehmen ausgesetzt sind und welche Auswirkungen sie selbst auf Umwelt und Gesellschaft haben. Die heute veröffentlichte Studie des UBA, erstellt von IÖW, Arqum und FaFin, zeigt anhand von Unternehmen in Deutschland, dass zwar zunehmend über Klima, Wasser, Ressourcen und Abfall berichtet wird, aber noch große Lücken bestehen. So machen nur etwa 20 Prozent der Unternehmen Angaben zur Luftreinhaltung und Biodiversität. Deutlich wird, dass die identifizierten Lücken in der Berichterstattung oft an den unzureichenden gesetzlichen Vorgaben liegen. Das Umweltbundesamt schlägt daher unter anderem vor, EU-weit Berichtspflichten für einzelne Umweltthemen festzulegen.
Die Studie zeigt aber auch, dass es bereits Beispiele guter Berichtspraxis gibt. Die betreffenden Unternehmen zeichnen sich oft dadurch aus, dass die Verantwortung für Nachhaltigkeit auf höchster Leitungsebene verankert ist.
Die CSR-Richtlinie soll auf EU-Ebene nun novelliert werden. Dafür geben die Autorinnen und Autoren der Studie zehn zentrale Empfehlungen ab. So sollte sich die Berichtspflicht künftig konkret auf die einzelnen Umweltthemen beziehen, alle aus Umweltperspektive wesentlichen Informationen umfassen, und die Offenlegung von Strategien, Zielen, Maßnahmen und Leistungsindikatoren stärken. Der am 21. April vorgestellte Vorschlag der Europäischen Kommission macht wichtige Schritte in diese Richtung.
Die Studie “Klima- und Umweltberichterstattung deutscher Unternehmen – Evaluierung der CSR-Berichtspflicht für die Jahre 2018 und 2019” kann hier heruntergeladen werden (PDF; 2,7 MB).
Eckpunkte
Themenfeld: Sozial-ökologische Integration, Innovation
Auftraggeber der Evaluation: Umweltbundesamt
Herausgeber der Publikation: Bundesministerium für Umwelt und Umweltbundesamt
Erarbeitung der Publikation: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW, Projektleitung), Arqum, Fair Finance Institute
Link zum Download der Publikation: hier.
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